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   OLG Köln, 11.02.2014 - I-2 Wx 245/13   

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OLG Köln, 11.02.2014 - I-2 Wx 245/13 (https://dejure.org/2014,13187)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.02.2014 - I-2 Wx 245/13 (https://dejure.org/2014,13187)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - I-2 Wx 245/13 (https://dejure.org/2014,13187)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Erbquoten unter Ehegatten nach türkischem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1371 Abs. 1; IPRG ARt. 15 Abs. 2
    Erbquoten unter Ehegatten nach türkischem Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2290
  • FamRZ 2015, 172
  • Rpfleger 2014, 430
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZB 12/12

    Erbscheinsverfahren: Anwendbares Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse nach

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 245/13
    Das maßgebliche Erbstatut richtet sich, wenn der Erblasser - wie hier die Erblasserin - türkischer Staatsangehöriger war, nach dem Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 (RGBl. 1930 II S. 747; 1931 II S. 538; BGBl. 1952 II S. 608); dieses zwischenstaatliche Abkommen geht der innerstaatlichen Regelung des Art. 25 EGBGB vor (vgl. BGH NJW-RR 2013, 201).
  • OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Wx 115/11

    Pauschale Erhöhung des Ehegattenerbteils um das güterrechtliche Viertel bei

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 245/13
    In der vorliegenden Konstellation stellt sich die streitige Frage, ob die Vorschrift des § 1371 Abs. 1 BGB allein güterrechtlich oder zugleich güterrechtlich und erbrechtlich (Theorie von der Doppelqualifikation) einzuordnen ist (zum Meinungsstreit s. nur Senat ZEV 2012, 205), nicht.
  • AG Gummersbach, 02.09.2013 - 40 VI 564/13
    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 245/13
    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 02.09.2013 - 40 VI 564/13 - aufgehoben.
  • OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15

    Feststellung des Empfängers einer Geldzuwendung der Schwiegereltern

    Allerdings haben nach der neueren BGH-Rechtsprechung güterrechtliche Aspekte, insbesondere ein möglicher Zugewinnausgleich zwischen Kind und Schwiegerkind, keinen Einfluss mehr auf die im Rahmen des § 313 BGB vorzunehmende Abwägung (vgl. BGH, FamRZ 2010, 958; OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172).

    Handelt es sich um die durch die Schwiegereltern mitfinanzierte Immobilie, stellt sich also die Frage, wie lange das eigene Kind diese Immobilie bis zum endgültigen Scheitern der Ehe mitgenutzt hat (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172, 175).

    Es stellt sich somit nicht die Frage, ob ein etwaiger Wertverlust der Immobilie von dem Rückforderungsanspruch des Schwiegervaters in Abzug zu bringen wäre, was nach Auffassung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2015, 172, 175) unter Hinweis auf die in FamRZ 2012, 273, 275 veröffentlichte BGH-Entscheidung abzulehnen ist.

    Auch wenn nach der geänderten Rechtsprechung des BGH ebenfalls ein Anspruch wegen Zweckverfehlung aus § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB grundsätzlich neben einem Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage infrage kommt, ist ein derartiger Anspruch hier schon allein deshalb auszuscheiden, weil nicht von einer positiven Kenntnis des Antragsgegners von konkreten Zweckvorstellungen des Antragstellers bei den von ihm vorgenommenen Zahlungen ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172, 176).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2016 - 4 U 159/15

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Trennung eines Paares nach der Geldzuwendung

    Einzubeziehen ist daher grundsätzlich auch die Nutzungszeit, in der die Tochter der Klägerin und ihres Ehemannes die Immobilie tatsächlich bewohnt hat, denn insoweit wurde der mit der Schenkung verfolgte Zweck erreicht (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 172, 175).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21

    Nachlasssache: Erbteil des überlebenden türkischen Ehegatten beim türkischen

    Lebte der türkische Erblasser mit seinem Ehegatten im türkischen gesetzlichen Güterstand, so kommt es nach herrschender Meinung nicht zu einer Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Köln FamRZ 2014, 1585; OLG Köln FamRZ 2015, 172; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1871).

    Schließlich enthält auch das über Art. 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB (jeweils alter Fassung) anwendbare türkische internationale Privatrecht (Art. 15 Abs. 2 TIPRG) keine Rückverweisung auf § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Karlsruhe NJW-RR 2018, 713; entsprechend OLG Köln FamRZ 2015, 172).

    § 1371 Abs. 1 BGB setzt seinerseits eine Zugewinngemeinschaft voraus, die nicht durch eine Rückverweisung begründet werden kann (OLG Köln FamRZ 2015, 172; Gebauer, Deutsch-türkisches Nachlassabkommen im Sog des Europäischen Kollisionsrechts, IPRax2018, 345).

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2018 - 14 W 113/16

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegattens nach der

    Auf die Frage, ob § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtliche oder güterrechtliche Regelung (so inzwischen BGH, Beschl. v. 13.052015 - IV ZB 30/14 - zit. n. juris) zu qualifizieren ist, kommt es damit von vornherein nicht an (ebenso OLG Köln - Beschl. v. 11.02.2014 - 2 Wx 245/13 -, zit. n. juris).
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